Baumängel

Ein Mangel ist grundsätzlich eine Abweichung vom Vertrag. Der Mangel besteht entweder darin, dass das Werk eine zugesicherte oder sonst wie vereinbarte Eigenschaft nicht aufweist, oder darin, dass ihm eine Eigenschaft fehlt, die der Bestellende auch ohne besondere Vereinbarung in guten Treuen erwarten durfte.

Mit einer professionellen Überwachung und Führung des gesamten Bauablaufs setzen wir alles daran, die Entstehung von Mängeln zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Ihre Rechte bei festgestellten Mängeln regelt das «Schweizerische Obligationenrecht» (OR) bzw. falls in Ihrem Kaufvertrag erwähnt, die Norm SIA 118. Dies jeweils in der zur Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung.