Blitzschutz

Blitzschutzanlagen sind Teil des Brandschutzkonzeptes und werden durch die kantonalen Gebäudeversicherungen im Baubewilligungsverfahren bestimmt. Im Normalfall sind für Ein- und Mehrfamilienhäuser keine Blitzschutzanlagen gefordert. Weitere Informationen finden Sie z.B. in der «Verordnung über Gebäudeblitzschutz» unter www.zhlex.zh.ch