Kaminanlagen

Die Kaminanlage dient dazu, die beim Betrieb der Heizung, des Cheminées oder auch des Cheminéeofens entstehenden Rauchgase abzuführen. Kaminanlagen müssen periodisch durch eine konzessionierte Firma (Kaminfeger:in) überprüft und gereinigt werden. Die Reinigungsintervalle von Feuerungsanlagen werden durch die kantonalen Gebäudeversicherungen geregelt. Mit Besitzesantritt geht diese Verpflichtung in Ihre Verantwortung. Entsteht wegen fehlender Reinigung an Feuerungsanlagen ein Schaden, kann die kantonale Gebäudeversicherung ihre Leistungen kürzen.