Kaufvertrag
Der Kaufvertrag, welcher öffentlich beurkundet (Notariat) werden muss, umschreibt alle im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihrer Liegenschaft stehenden Rechte und Pflichten. Die genaue Definition des Grundstückes und des Kaufobjektes bzw. des Miteigentums mit allen Dienstbarkeiten. (Rechte und Lasten), den Kaufpreis, die Leistungen der veräussernden Partei wie Baubeschrieb und weiteren Bestimmungen, z.B. der Besitzesantritt. Beide Parteien werden so an ihre Verpflichtungen gebunden.