Obligationenrecht

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) ist Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Das Obligationenrecht beschreibt die obligatorischen Rechte. Für das Bauwesen sind vor allem die Artikel über Kauf- oder Werkverträge, über Mängelrechte des Bauherrn oder über die Gewährleistung (Garantie) wichtig. Die Norm SIA 118 übernimmt zum grossen Teil die Bestimmungen des Obligationenrechts. Es gibt aber auch Abweichungen, wie zum Beispiel bei den Rügefristen von Mängeln.