Rasenpflege

Das Gartenbauunternehmen ist ohne andere Vereinbarung für den ersten Schnitt der Rasen- und Wiesenflächen zuständig. Dazu gehört auch die Nachsaat von ungenügend bewachsenen Flächen. Der Deckungsgrad der bewachsenen Flächen wird ebenfalls in den SIA-Normen 118/318 bzw. 318 geregelt. Im Internet finden Sie eine Menge nützlicher Tipps, wie Sie Ihren Rasen oder Blumenrasen am besten pflegen.