Schallschutz

Die Anforderungen an den Schallschutz werden durch die Lärmschutzverordnung (LSV) der Schweizerischen Eidgenossenschaft amtlich geregelt. Im Weiteren ist die SIA-Norm Nr. 181 „Schallschutz im Hochbau“ verbindlich, welche die erforderlichen Werte im Detail regelt. Zudem können durch die Bewilligungsbehörden zusätzliche Massnahmen angeordnet werden, welche ebenfalls verbindlich sind. Bitte beachten Sie, dass innerhalb der einzelnen Wohneinheit keine Anforderungen an den Schallschutz bestehen. Die Anforderungen beziehen sich ausschliesslich auf Lärm von aussen oder aus anderen Wohneinheiten.