Schutzräume

Sind in einer Gemeinde zu wenige Schutzplätze vorhanden, so haben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Ausführung wird in den „Technischen Weisungen für den Pflicht-Schutzraumbau (TWP)“ geregelt. Den privaten Schutzraum dürfen Sie für Ihre eigenen Zwecke nutzen.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Wände und Decken, teilweise auch den Boden so gestalten, wie Sie möchten. Allerdings dürfen Sie keine Verputze anbringen und Wand- und Deckenverkleidungen müssen ausschliesslich angeschraubt sein und dürfen nicht geklebt werden. Bitte nehmen Sie, bevor Sie irgendwelche Veränderungen ausführen, mit der zuständigen Behörde Kontakt auf. Dabei ist zu beachten, dass der Schutzraum innerhalb von 24 Stunden für die notfallmässige Nutzung bereitgestellt sein muss. Der Schutzraum wird durch die Behörde periodisch überprüft.