Übergabe
Eigentümer: Ungefähr 1 Monat vor der Übergabe werden Sie zur Vorabnahme mit dem General-/Totalunternehmer eingeladen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Bauarbeiten (evtl. ohne Umgebungsarbeiten) grösstenteils abgeschlossen.
Behörde: Die Behörde überprüft vor der Übergabe an die Eigentümerschaft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäss Baubewilligung und erteilt die Bezugsbewilligung, nötigenfalls mit Auflagen.
Siehe Abnahmen, Besitzesantritt, Sicherheitsnachweis