Umgebung

Ab der Eigentumsübertragung sind Sie für die Pflege und den Unterhalt der Pflanz- und Wiesenflächen sowie der Verkehrswege und der Umgebungsbauwerke verantwortlich. Die Verpflichtungen des Gartenbauunternehmens erlöschen, sobald alle Arbeiten gemäss den Normen des SIA bzw. dem Werkvertrag ausgeführt sind (z. B. 1. Schnitt usw.). Bitte beachten Sie, dass nur für das Anwachsen von Ansaat- und Bepflanzungen eine Gewährleistung besteht. Weitergehende Garantien sind nur im Zusammenhang mit einem Unterhaltsvertrag möglich. Von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Elementarereignisse, z.B. das Abrutschen von Böschungen bei ausserordentlichen Regenfällen oder Wasseraustritten sowie für Setzungen im Aufschüttungsbereich. Bitte beachten Sie, dass p-4 AG für Sie keine Unterhaltsverträge abgeschlossen hat.