Verformungen

Temporäre Verformungen wie z.B. Aufwölbungen des Unterlagsbodens können nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Diese Verformungen klingen im Laufe der Zeit ab, können jedoch insbesondere bei Anschlussbauteilen offene Fugen oder gerissene Kittfugen hinterlassen. Daraus lassen sich keine Mängelrechte ableiten. Ebenfalls keine Mängelrechte können aus Verformungen abgeleitet werden, wenn sich diese innerhalb der Toleranzwerte der Normen des SIA bzw. von Verbänden halten.