Verjährung

Die Gewährleistung der p-4 AG richtet sich ohne anderslautende Vereinbarung im Kaufvertrag nach der Norm SIA 118. Die Rügefrist beträgt 2 Jahre ab Bezugsbereitschaft des gesamten Bauprojektes. Während dieser Zeit können Mängel jederzeit gerügt werden. Die Mängelbehebung erfolgt in der Regel im Zuge der Garantiearbeiten. Mängel, deren verspätete Meldung zu Schäden führen können und Gebrauchsmängel, die die Benutzbarkeit der Kaufobjekte wesentlich beeinträchtigen, sind unmittelbar nach Entdecken zu melden. Die Verjährung für verdeckte Mängel endet 5 Jahre ab erwähntem Datum. Verdeckte Mängel sind solche, die erst nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist zutage treten. Bitte beachten Sie, dass Mängel innert dieser Frist sofort, d.h. innert weniger Arbeitstage, schriftlich zu rügen sind. Die Beweislast für verdeckte Mängel liegt bei der Bauherrschaft.