Wartungsvertrag

Für einzelne Bauteile können kostenpflichtige Unterhaltsverträge, z.B. für Dächer, Umgebung, Aufzugsanlagen, Garagentore, Heizung, Lüftung usw. abgeschlossen werden. Für Aufzugsanlagen z.B. sind diese gesetzlich vorgeschrieben. Mit Besitzesantritt sind Sie für den ordentlichen Unterhalt verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass p-4 AG für Sie keine Unterhaltsverträge abgeschlossen hat.