Zuständigkeiten

Je nachdem, mit wem Sie den Kaufvertrag für Ihr Eigentum abgeschlossen haben, kann die Zuständigkeit unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist diejenige Institution Ihre Ansprechpartnerin in allen Belangen, mit welcher Sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Haben Sie zum Beispiel einen Vertrag mit der p-4 AG abgeschlossen, sind wir für Sie die alleinige Ansprechstelle. Dies bedeutet, dass Sie z.B. keinen Einfluss auf die vom General- oder Totalunternehmen beigezogenen Subunternehmen haben. Sie dürfen daher diesen Unternehmen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung keine Aufträge für dieses Projekt erteilen. Ebenso verhält es sich mit Architekt:innen, Ingenieur:innen oder speziellen Fachplaner:innen sowie behördlichen Stellen, zumindest bis nach Besitzesantritt.