Dachbegrünung

Baugesetze und Bauordnungen schreiben vielerorts vor, dass Flachdächer extensiv begrünt werden müssen. Durch die Begrünung des Daches können jährlich 50 bis 80 % des jährlichen Niederschlages zurückgehalten und verzögert wieder dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Dadurch werden auch Siedlungsentwässerungen und Kläranlagen entlastet. Die Dachbegrünung erfordert jedoch Unterhaltsarbeiten, welche Sie durch einen Wartungsvertrag mit dem Dachdecker sicherstellen können. Die «Schweizerische Fachvereinigung Gebäudebegrünung» gibt weitere Empfehlungen ab. www.sfg-gruen.ch