Verkauf Landwirtschaftsbetrieb

Der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben ist gesetzlich stark geregelt. Liegen die Grundstücke ausserhalb der Bauzone, was in den allermeisten Fällen zutrifft, kann die Liegenschaft von Ausnahmen abgesehen, nur von Personen gekauft werden, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb führen können. Es empfiehlt sich auf jeden Fall vor Aufnahme von Verkaufsaktivitäten vorgängig mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen in Kontakt zu treten.

Liegt ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ganz oder teilweise innerhalb einer Bauzone, ist ein Verkauf möglich, wenn der Betrieb aus den Bestimmungen des Bäuerlichen Bodenrechts BGBB entlassen wird. Ob diese Entlassung möglich ist, muss wiederum mit den zuständigen kantonalen Behörden geklärt werden.